Schutzverband
Deutscher Wein e.V.

Herzlich Willkommen
auf der Website des Schutzverbands Deutscher Wein e.V.!

Der Schutzverband Deutscher Wein e.V. ist ein ein­getra­gener Verein. Er wurde im Jahr 1966 von Ver­bän­den der Wein­wirtschaft, von Genos­sen­schaf­ten und Kel­lereien unter Beteiligung des Deutschen Weinfonds gegründet. Der Schutzverband ist beim Amtsgericht Mainz unter der Vereinsregister-Nr.VR 41887 eingetragen.


Mitgliedschaft

Mitglieder sind Unternehmen der Weinwirtschaft, der Weinabsatzwirtschaft einschließlich der Genossenschaften, die auf regionaler und Bundesebene tätigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen der Weinwirtschaft, insbesondere der Deutsche Weinfonds, der Deutsche Weinbauverband, der Bundesverband der Deutschen Weinkellereien, der Deutsche Raiffeisenverband, die DLG TestService GmbH und der Verband Deutscher Sektkellereien e.V.
Zur Deckung der Kosten erhebt der Schutzverband von den ordentlichen Mitgliedern Mitgliedsbeiträge aufgrund einer Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen ist.

Wegweiser durch das Weinbezeichnungsrecht
(Stand: 11. Mai 2023)

Der Wegweiser steht zum Download bereit und kann als PDF-Dokument hier abgerufen werden.

Der Wegweiser vermittelt für die tägliche Praxis eine vollständige und aktuelle Orientierung hinsichtlich der in der Etikettierung von Wein ohne nähere geografische Angabe, Landwein, Qualitätswein und Prädikatswein zulässigen bzw. verbotenen Angaben.

Rundschreiben des Schutzverbands

Der Schutzverband informiert seine Mitglieder in unregelmäßigen Abständen durch Rundschreiben zu wein- und wettbewerbsrechtlichen Themen. Rundschreiben, die grundsätzliche Fragen rund um Erzeugnisse des Weinrechts betreffen, stellt er auch der Allgemeinheit zur Verfügung.

Rundschreiben entalkoholisierter Wein: Hinweise zu den Rechtsänderungen bei alkoholfreiem bzw. entalkoholisiertem Wein und daraus hergestellten Produkten behandelt das Rundschreiben 04/2023, das sie hier finden:
Rundschreiben 4-2023 alkohlfreier Wein

Rundschreiben 03-2023 zur Zutaten- und Nährwertkennzeichnung bei Erzeugnissen des EU-Weinrechts und bei aromatisierten Weinerzeugnissen im Sinne der VO (EU) 251/2013:
Rundschreiben 3/2023

Aufgaben und Ziele

Gemäß seiner Satzung dient der Schutzverband Deutscher Wein dem freien, lauteren Wettbewerb zum Schutz des Deutschen Weins.

Die satzungsgemäßen Aufgaben sind insbesondere:

Satzung des Schutzverbandes Deutscher Wein e.V.

Die tägliche Arbeit des Schutzverbandes besteht in der Beratung seiner Mitglieder in weinrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Fragen, der Beobachtung und Überwachung des Wettbewerbsgeschehens auf dem Weinmarkt in Etikettierung, Werbung und Warenzeichen und in der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen.

In Zusammenarbeit mit dem Schutzverband Deutscher Wein e.V. gibt die Multi-Color Bingen Germany GmbH die „Kurzinformationen Weinrecht“ im PDF-Format heraus. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Unternehmens.

Diese Aufgaben werden durch die Geschäftsführung erledigt, die unter Aufsicht des Vorstandes tätig ist.

Der Schutzverband gehört zu den Verbänden im Sinne von § 8 Abs. 3 UWG. Der Schutzverband gehört zu den qualifizierten Wirtschaftsverbänden im Sinne von § 8 b Abs. 1 UWG. Er ist in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände des Bundesamts für Justiz eingetragen, Er ist aufgrund seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung berechtigt, wettbewerbsrechtliche Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen. Seine Aktivlegitimation ist höchstrichterlich anerkannt.

Organe

Organe des Schutzverbandes sind:

Der Schutzverband Deutscher Wein e.V. hat drei Organe, den Vorstand, die Mit­glie­der­ver­samm­lung und den Beirat.

Vorstand

Der Vorstand leitet die Tätigkeit des Schutzverbandes im Rahmen der Satzung, insbesondere im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung zur Erreichung des Vereinszwecks und zur Gewährleistung einer angemessenen Öffentlichkeitsarbeit.

Vorstandsmitglieder sind:
Klaus Schneider als Vorsitzender, Präsident des Deutschen Weinbauverbands, 55113 Bonn

Matthias Dempfle, Deutscher Weinbauverband e.V. 53113 Bonn

Gunther Reinke, Franz Langguth Erzeugergemeinschaft mbH, 56841 Traben-Trarbach

Peter Rotthaus, Bundesverband der Weinkellereien und des Weinfachhandels e. V., 54292 Trier

Christof Joos, Badischer Winzerkeller eG, 79206 Breisach

Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich statt. Sie ist zuständig zur Beschlussfassung über alle das Bestehen und die Tätigkeit des Vereins betreffenden Fragen.

Beirat

Aufgabe des Beirats ist es, den Vorstand bei der Durchführung der Ziele des Vereins zu unterstützen und zu beraten sowie hierbei auf eine einvernehmliche Lösung der an den Schutzverband herangetragenen Fragen hinzuwirken.

Mitglieder des Beirates sind:
Rechtsanwalt Matthias Dempfle als Vorsitzender, Deutscher Weinbauverband e.V., 53113 Bonn

Rechtsanwältin Silvia Diemer-de Schepper, 65366 Geisenheim

Rechtsanwalt Hans H. Hieronimi, 56075 Koblenz

Nadine Römer, 65193 Wiesbaden

Elisa Hoffmann, 10117 Berlin

Geschäftsführer ist Rechtsanwalt Dr. Hans Eichele, Kaiserstraße 74, 55116 Mainz.